Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Staatliche Hilfen für Heizöl- und Pelletskunden.

Bund und Länder haben sich über die konkrete Ausgestaltung der staatlichen Hilfen für Kunden nicht leitungsgebundener Wärmeenergieträger wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas geeinigt. Eine Verwaltungsvereinbarung liegt vor. Die Umsetzung erfolgt über die Bundesländer.

Als Referenzwert wurde nicht der individuelle Anschaffungspreis 2021, sondern ein fester Referenzpreis (Heizöl 71 ct/l und Pellets 24 ct/kg) festgelegt. Es sollen die Mehrkosten abgefedert werden, die über eine Verdoppelung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Wer hat Anspruch auf die Hilfe?

  • Der Heizölpreis 2022 war laut Rechnung höher als 142,00 € / 100 l
  • Der Holzpelletspreis 2022 war laut Rechnung höher als 480,00 €
    Dazu gelten noch folgende Regeln:
  • Das Liefer- und Bestelldatum lag zwischen 1. Januar 2022 und 1. Dezember 2022
  • Der Erstattungsbetrag muss mindestens 100 € betragen und darf aber 2.000 € nicht überschreiten!

Den Härtefallhilfe-Rechner des Ministeriums, sowie das Antragsportal finden Sie hier.

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