Hochwasserschutzgesetz II: bestehende Ölheizungen weiterhin erlaubt

11.07.2017 - Seit dem 6. Juli 2017 ist das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Es soll den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und die Vorsorge gegen Überschwemmungen verbessern. Ein nächster Teil tritt im Januar 2018 in Kraft.

Als Reaktion auf die schweren Überschwemmungen der vergangenen Jahre soll das Hochwasserschutzgesetz zukünftig Schäden durch Hochwasser verhindern oder vermindern. Davon sind auch Ölheizungen und deren Betreiber betroffen.

Hochwasserschutzgesetz II

Verbot von neuen Heizölanlagen und Nachrüstungspflicht für bestehende Heizungen

Unternehmen und Privatpersonen ist es zukünftig verboten, neue Heizölverbraucheranlagen zu bauen. Bestehende Anlagen müssen innerhalb von 15 Jahren nachgerüstet werden.

Modernisierung erlaubt

Bestehende Anlagen dürfen auch mit dem Hochwasserschutzgesetz II modernisiert werden, z. B. mit neuen Ölheizgeräten und neuen Tanks. Das heißt Hausbesitzer können in den betroffenen Gebieten ihre Heizölverbraucheranlagen nicht nur weiterhin betreiben, sondern auch langfristig auf Heizöl als Energieträger setzen. Allerdings sind alle Modernisierungsmaßnahmen selbstverständlich hochwassersicher auszuführen.

Tankanlagen sichern

Anfang 2018 soll das Hochwasserschutzgesetz in Kraft treten. Dann gilt auch die Nachrüstungspflicht in Überschwemmungs- und Risikogebieten. Diese Gebiete werden von den Bundesländern festgelegt.

Da Tankanlagen im Überschwemmungsfall aufschwimmen und Heizöl austreten kann, müssen diese besonders gesichert werden. Dazu gibt es folgende zwei Möglichkeiten.

  1. Gebäude gegen eindringendes Wasser sichern: Abdichten aller Raumöffnungen, dass kein Wasser in den Heizkeller eindringen kann
  2. Tank sichern: spezielle Tanks mit serienmäßigem Hochwasserschutz oder Verankerung der Tanks

Fristen für die hochwassersichere Nachrüstungspflicht

Je nach Klassifizierung des Gebiets unterscheiden sich die Fristen zum Nachrüsten.

  • In Risikogebieten: 15 Jahre
  • Überschwemmungsgebiete: 5 Jahre

Diese Maßnahmen müssen für den Hausbesitzer jedoch wirtschaftlich vertretbar sein.

Zur Pressemeldung der Bundesregierung.

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