Geänderte Anforderungen beim Handel mit Giftstoffen

12.12.20218 - Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Abgabe von besonders gefährlichen und giftigen Produkten. Händler, die von der neuen Chemikalien-Verbotsverordnung geregelte Produkte an private Endverbraucher verkaufen, müssen bei der Behörde eine Erlaubnis beantragen und geänderte Anforderungen beachten.

Beim Verkauf an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten reicht es, den Verkauf vor der erstmaligen Abgabe oder Bereitstellung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Neue Chemikalien-Verbotsverordnung bringt Änderungen für den Handel

Aufgrund der EU-REACH-Verordnung sind viele der Verbotsregelungen aus dem Anhang 1 der alten Chemikalien-Verbotsverordnung obsolet geworden. Die seit dem 27. Januar 2017 geltenden Änderungen der neuen Chemikalien-Verbotsverordnung betreffen vor allem Produkte, die als CMR (krebserzeugend, mutagen, fortpflanzungsgefährdend) oder STOT (spezifische Zielorgantoxizität) eingestuft sind.

Gefahrenpiktogramme und H-Sätze eingeführt

Es wurden ca. 50 Stoffverbote und Beschränkungen in Anlage 1 der ChemVerbotsV aufgehoben, da sie bereits im Anhang XVII der REACH-Verordnung geregelt sind. Im Anhang 2 der ChemVerbotsV wurden die bisherigen Gefahrensymbole und R-Sätze durch Gefahrenpiktogramme und H-Sätze ersetzt.

Dadurch entfallen bestimmte Stoffe und Gemische, wogegen andere erstmals unter die Chemikalien-Verbotsverordnung fallen.

Ausbildung eines Sachkundigen verpflichtend

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Ausbildung eines Sachkundigen. Neben einer genau vorgeschriebenen Dokumentation bei der Abgabe von Giftstoffen müssen Händler über einen Sachkundigen nach §11 ChemVerbotsV verfügen. Dieser muss regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um seine Qualifikation aufrechtzuerhalten.

Regierung Niederbayern für Prüfung in Bayern zuständig

Für Erlaubnisanträge und die Prüfung der Sachkundigen ist in Bayern das Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug im Dezernat 5 der Gewerbeaufsicht der Regierung von Niederbayern zuständig. Dabei ist es egal, wo in Bayern der jeweilige Händler seinen Sitz hat. TÜV und DEKRA bieten außerdem vorbereitende Lehrgänge für die Prüfung an.

Wichtig für Sie: Für Personen, die die Sachkunde vor mehr als 6 Jahren erworben oder zuletzt aufgefrischt haben, gibt es eine Übergangsfrist. Die Sachkunde bleibt erhalten, wenn bis zum 1.6.2019 eine Auffrischungsschulung besucht wird.

Die neue Chemikalien-Verbotsverordnung zum Download finden Sie hier.

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