Ölheizungen: Betrieb & Modernisierung gemäß GEG

28.08.2020 - Die Rechtsgrundlage für Betrieb und Modernisierung von Ölheizungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist verabschiedet und tritt am 1. November 2020 in Kraft. Die guten Nachrichten vorneweg:

  • Es gibt kein generelles Verbot von Ölheizungen
  • Bestehende Ölheizungen können weiter betrieben und modernisiert werden
  • Ölheizungen dürfen bis Ende 2025 weiter eingebaut werden

GEG: Betrieb und Modernisierung von Ölheizungen

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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft. Neben bereits bestehenden rechtlichen Bestimmungen wie dem Energieeinsparungsgesetz, der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz, die gebündelt und vereinheitlich wurden, sind im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung auch neue Regelungen aufgenommen worden. Diese betreffen u.a. Ölheizungen, wobei es auch künftig – darauf verweist das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) – kein generelles Verbot von Ölheizungen geben wird.

Betrieb bestehender Ölheizungen
Bestehende Ölheizungen dürfen künftig weiter betrieben und auch modernisiert werden. Bis einschließlich 2025 kann ein Heizkessel im Keller gegen ein modernes Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden, so der IWO-Hinweis.
Einbau einer Ölheizung ab 2026
Wer nach 2025 weiterhin auf das System Ölheizung setzen möchte, muss Auflagen beachten. Der Einbau eines neues Öl-Brennwertgerätes muss ab diesem Zeitpunkt mit einer erneuerbaren Technologie wie z.B. einer Solarthermieanlage gekoppelt sein. Auf die Erneuerbaren-Komponente darf nur dann verzichtet werden, wenn kein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz möglich ist und keine erneuerbaren Energien anteilig integriert werden können.
Staatliche Fördergelder
Für den Einbau einer Öl-Hybridheizung, darauf weist IWO-Geschäftsführer Adrian Willig hin, gibt es weiter staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt werde der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel einer Solaranlage, mit 30 Prozent der Investitionskosten. Auf weitere Fördermöglichkeiten von Heizgeräteherstellern kann bei Modernisierungsplänen ebenfalls zurückgegriffen werden.
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