Ölheizungen: Betrieb & Modernisierung gemäß GEG
28.08.2020 - Die Rechtsgrundlage für Betrieb und Modernisierung von Ölheizungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist verabschiedet und tritt am 1. November 2020 in Kraft. Die guten Nachrichten vorneweg:
- Es gibt kein generelles Verbot von Ölheizungen
- Bestehende Ölheizungen können weiter betrieben und modernisiert werden
- Ölheizungen dürfen bis Ende 2025 weiter eingebaut werden
GEG: Betrieb und Modernisierung von Ölheizungen
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft. Neben bereits bestehenden rechtlichen Bestimmungen wie dem Energieeinsparungsgesetz, der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz, die gebündelt und vereinheitlich wurden, sind im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung auch neue Regelungen aufgenommen worden. Diese betreffen u.a. Ölheizungen, wobei es auch künftig – darauf verweist das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) – kein generelles Verbot von Ölheizungen geben wird.